Geschichten über Kalbe Milde
 

 Inhalt  ::   Zeittafel  ::   Vorgeschichte  ::   Personen  ::   Burg   ::    Kirche  ::   Alvensleben  ::   Goßler  ::   Sagen  ::   Gedichte  ::   Die Stadt.   ::   Handwerk  ::   Vereine  ::   Schule  ::   Denkmalplatz  ::  Goliath  ::   Museum  ::   Quellen


 



 
Der Teilungsvertrag von 1477

Blatt 22
No. 894
Theilung zwischen Herrn Bussen Ritter
Gebhard und ihres Bruders Ludolfs
Söhne alle von Alvensleben, wegen
des Hauses Calbe, 1477. d. SS. Sim. et Judae
[1]

Anno 1477. am Abende S. Simonis und Judae haben wir Herr Busse Ritter, Gebhard, Vicke, Albrecht, Busse und Gebhard[2] , alle Brüder und Vettern, und alle geheißen von Alvensleben, für unß und unsere Erben, der Theilung halber unser Burg zu Calbe und unser Häuser und Gebäu und auch unsere Vorwercke und Baum Gartten fur der Burg, in Gegenwärtigkeit Matthias von der Schulenburg, Curtens von Marenholtze und Friedrich von Alvensleben des Jüngern vereinigt und vertragen und auch unser Burgen zu halten, so alß das Register mit mehr Worten hernach inhält. Item in das erste, soll Herr Busso behalten sein Bau und Hauß, da er sonst lange auf gewohnet hat, und noch auf wohnet mit den Bawichen[3] , das fur seinem Hause stehet, mit den Backhause und mit dem Brau Hause, und das Steinern Hauß, das nun H. Johns Kembnade[4] heißt, mit dem Höltzern Hause, das dar auch forne anstehet, und daßelbige höltzern Hauß soll und mag Herr Busso eines

Blatt 22 Rückseite
Spannes weiter bauen, auch soll und mag Herr Busso bauen über seinem Keller Hause, so weit als das Keller Hauß breit ist, und nicht weiter. Item es soll auch Herr Busso gestatten, daß wir sämbtlich sollen und mögen bauen an die Capellen, an die Seite nach seinem Hause, ein Gebäu mit zwei[5] Giebeln, so weit als das Hauß gesticket wird, das unterste Gewölbe soll dienen zu der Capellen, und das überste Gewölbe wollen wir sämbtlichen haben, darauf wir unser Privilegia[6] beschließen und bewahren wollen. Item hierzu soll Herr Busso haben das hinterste Raum nach[7] dem Vorwercke, so weit als wirs außgesticket haben, mit der hintersten Heu Scheunen. Item er soll auch haben die Heu Scheune fur der Borg bey der Mühlen, darzu den Baum Gartten so ferne der auch darzu außgemessen und außgesticket ist. Item es soll Herr Busso halten die äuserste Holtzbrücke nach dem Flecken werts mit der andern Brücken darbey und das kurtze Ende an der langen Brücken, soweit es auf der Brücken außgezeichnet ist, mit Ketten Krampen Klincken, Nageln und allen Eisen und Holtzwerck, alß daß Sie wohl verwahret sey. Item es soll Hr. Busso Gebhardten geben zu seinem Theil zu seinem Bau zu Hülfe zweyhundert Marck Saltzwedelischer Wehrung, alß hundert Marck auf diese nechstkünfftige Ostern und

Blatt 23
und hundert Thlr. auf St. Martinius Tag, dann auch sofort darnegst. Item es soll Herr Busso auch geben Vicken, Albrecht, Bussen und Gebhardten Brüdern funfzig Marck Saltzwedelischer Wehrung zu ihrem Gebäu zu Hülfe, wenn sie das MaltzHauß anheben zu bauen – auch soll Hr. Busso Vicken, Albrecht, Bussen und Gebhardten geben für 25 Marck Saltzwedel. Wehrung von seinen Theil Steines und Kalckes zu Hülfe, wann Sie den Katzhagen[8] bauen wollen. Item zum andern mahl auf daßelbige Jahr, Zeit und Tag so als hier zu vorn geschrieben ist, ist unter uns allen besprochen, daß Gebhard von Alvensleben soll haben und behalten für sich und seine Erben das hohe Gebäu und das große Stein Hauß das darbey stehet, die wüste Stete hinter dem Borne, dar mag er ein Hauß setzen, von dem großen Stein Hauß an biß an H. Johns Kembnade, so weit das Haus all entlang als der büderste[9] Giebel ist, an dem großen Stein Hause. Ist der Giebel an H. Johns Kembnade so breit nicht, so soll und mag er so viel Raums zu nehmen, daß Er das Gebäu so breit machen kan all entlang. Item dem Kellers Hals soll er auch darzu haben, da wir unsere Privilegia auf haben, da mag er auf bauen, was er will und mag. Item er soll und mag auch bauen ein

Blatt 23 Rückseite
Gebäu von dem Giebel deßelbigen großen Stein Hauses als man auf die Schröder Cammer gehen will, bis an die Treppen und so breit alß der Giebel draußweiset. Auch mag Gebhard bauen auf dem Gange über den Nagelthore auf die Mauer von den hohen Bau an bis auf das Mittel von dem Fenster das nechst dem Thore ist, was er will und mit keinen an zu hängen an beyden Seyten. Item das allerseideste unter dem hohen Bau, das nun zur Zeit heist das Kalck-Hauß, das soll uns allen bleiben, das sollen wollen wir wölfen[10], und soll seyn unser Buchsen Hauß. Item hierzu soll Gebhard auch haben das mittelste Theil an dem Vorwercke mit der einen Korn Scheune mit dem Schwein Hause und mit dem andern Raum als wir das außgemahlet und außgesticket haben. Item er soll auch haben, das mittelste von dem Baum Gartten neben der Borg, alß wir das auch außgesticket haben. Item er soll halten die mittelste Holtz-Brücke mit der langen Brücken, soweit alß das auf der Brücken außgemahlet ist, mit Ketten Krampen, Klingken Nageln und allen Eisern und Holtz werck so das darzu gehöret, so daß es wohl verwahret sey. Item hierzu soll H. Busso Gebhardten geben zwey hundert Marck Saltzwedelischer Wehrung, alß

Blatt 24
alß auf Ostern nechstkünfftig Ein hundert Marck und denn forthan auf Martini Ein hundert alß bey H. Bussens Theil aufgezeichnet stehet. Item soll Gebhard Vicken, Albrecht, Bussen und Gebhardten geben zu ihrem Theil zu bauen zu Hülfe von seinen Theil Steinen und Kalcks so gut alß auf 25 m. Saltzwedelischer Wehrunge, wann sie den Katzhagen bauen. Item zum dritten mahle am Jahr und Tage und Zeit alß hiervor geschrieben, ist besprochen unter uns allen vorgenanten, So daß Vicke, Albrecht, Busso und Gebhard Brudere Ludolfs seel. unsers lieben Bruders Kinder und ihre Erben sollen haben das Hauß so Ludolf seel. ihr Vater gebauet hatte, mit der Küche, bis an den Thorn, mit den kleinen Thornichen und dem Gange dazu, wäre es auch daß Sie die Küchen wollen weiter bauen. So sollen und mögen Sie das bauen all entlang und auch nicht länger, dann als die Küchen mit der Schreiberey außweiset. Item Sie sollen auch hierzu haben das Mültzhauß mit der wüsten stette bis an das Thörnichen. Item auf dem Katzhagen mügen Sie ein Gebäu setzen von der Brücke an bis so weit als der Giebel zusaget, von dem Mültzhause schnurrecht über, und mügen das bauen bis auf das seiteste Absetzels, so alß der Mauren ist nach dem Maltzhause da der Balcken gegen

Blatt 24 Rückseite
liegt, über dem Thore, auch mügen sie bauen für daßelbe[11]ihr Hauß, auf der Brücke ein Gebäu so breit als H. Bussen Kellers Hals ist. Item sie sollen und mügen auch bauen eine Treppen inwendig in der Burg hart an dem Thorme auf dem Gange zu dem Maltzhause. Item Sie mügen auch bauen auf der Maure und Anhängen auf dem Gange von dem Thorme bis auf das Mittel an dem Fenster, das nechst an dem Thorme ist, ...[12] einen anzuhängen was Sie können. Item Sie sollen auch hierzu haben unser Rechtes Vorwercks Haus mit der nechsten Scheune und mit dem Raum so weit wir den außgestecket haben, Item auch das äuserste Ende an dem Baum Gartten, nach dem Flecken werts. Item Sie sollen auch bauen und halten die oberste Zogbrücke, und die ganze überste Brücke darzu mit Ketten und Krampen mit Klincken mit Nageln und mit allen Eisern und Holtzwerck, so daß Sie wohl verwahret sey Item hierzu soll Ihnen zu Hülfe geben H. Busso zu bauen fünfzig M. Saltzwedelischer Wehrung, wenn Sie das Maltzhauß bauen, und für 25 M. Saltzwedel. Wehrung an seinen Theil Steinen und Kalck wenn Sie den Katzhagen bauen. Item Gebhardt soll Ihnen auch hierzu geben an seinem Theile Steinen und Kalcks

Blatt 25
Kalcks so gut alß 25 m. Saltzwedel. Wehrung wann Sie den Katzhagen bauen. Item den Thorm und alle Thore und Pfandhäuser wollen wir samtlich bauen beßern und halten, und die Steinwege, und wollen unß deren auch alle gebrauchen und alle gleichwohl mächtig seyn, ein jeglicher zu seinen Behuef. Item wäre es auch das Gott verhüte daß einiger Fürst, Herr oder Stadt mit einem Heer für Calbe läge und jenigen Schaden an unseren oder unser Erben Häusern thäten mit Büchsen zuschießen, den Schaden wollen wir sämbtl. leiden und büßen.Item den Thorm wollen wir sämbtl. bawen, mit einer Rullen und mit zweyen Ammen, und wollen Ihn sämbtl. halten, und unß des auch sämbtl. gebrauchen. Item alle Theile Gebäu und Häuser sollen bleiben in allermaßen mit allen Raum, so alß das nun von uns besprochen ist, und wir haben verwilliget und verwilligen auch sämbtl. für unß unsere Erben, daß Niemand fürder oder mehr Raumes bebauen soll mehr als wir ihme sämbtl. bewilliget haben, und in diesen Zettel beschrieben stehet.

Blatt 25 Rückseite
Item die Brücke für der Mühlen sollen und wollen wir alle sämbtl. halten. Alle diese vorgeschriebene Artikel Stücke und Puncte so alß Sie in diesem Register vorgeschrieben seyn, haben wir verwilliget sämbtlichen, und loben dies stete und feste bey allen unsern Treuen Ehren und Glauben für unß und unsere Erben unser ein dem andern unvorbrochen wohl zu halten, sonder einige List Hülfrede und alle Gefehrde, und haben des zu mehrer Bekäntnüß und gröster Sicherheit laßen schreiben 3 Register dero wir ein jeder eines haben, undalle drey Register von Wortten zu Worten lauten eins als das ander, und fürder wir Herr Busso Ritter und Gebhard Brüder ein jeglicher sein Insiegel für unß und unser Erben, und wir Vicke und Albrecht auch für unß und unsere Brüder Bussen und Gebhardt unser Erben, und wir Matthias von der Schulenburg, Curd von Mahrenholtz und Friedrich von Alvensleben der Jünger Theidungs laute zu wißen hat ein jeglicher sein Siegel haben wißentl. laßen drücken unten aufs Spacium dieser dreyer Register, die gegeben und geschrieben seynd nach der GeburthChristi unsers Herrn im Jahr und Tage hierzuvorn vermeldet.


Anmerkungen:
[1]Anm. SL: d. SS. Sim. et Judae = am Tag der Heiligen Simon und Judas (Thaddeus), d. h. am 28. Oktober.
[2] Anm. SL: Am linken Rand direkt am Falz ein kleiner Stammbaum, der die Verwandtschaft der 6 Hauptbeteiligten veranschaulicht: 1. Zeile: „Ludolph Ritter und Haubtmann der Altenmarck † 1437“, 2. Zeile: „Ludolph † 1473 / Busso Haubtmann d. Altenmarck auch Ober und Feldmarschall † 1494 / Gebhard † 1488“, 3. Zeile (nur noch Söhne des 1473 verstorbenen Ludolphs): „Victor. Albrecht. Busso. Gebhardt“
[3] Anm. SL: Lesung und Sinn unklar – so viel wie Baulichkeiten, Gebäude?
[4] Anm. SL: Kembnade wohl „Kemenate“, aber „Herrn Johns“ oder „Heiligen Johannes“?
[5] Anm. SL: Ergänzt, da z. T. durch Falz verdeckt.
[6] Anm. SL: Der erste Archivzweckbau für das Gesamtarchiv der Familie von Alvensleben?
[7] Anm. SL: Lesung des Wortes wegen Falz unsicher.
[8] Anm. SL: Wohl ein Teil der Befestigungsanlage. Nach dem „Brockhaus Conversations-Lexicon“ von 1883 wird „... Cavalier (veraltet Katze) ein Teil des Walles genannt, welcher seine Umgebung um einige Meter überragt und so im Vergleich zu dieser eine erhöhte, bessere Übersicht gewährende und das Vorterrain freier beherrschende Stellung ergibt“. Man wird hier also wohl an eine Art Aussichtsplattform im Mauer- oder Wallbereich der Burg denken können.
[9] Anm. SL: Lesung und Sinn unsicher, evtl. von plattdeutsch „buten“ = außen, d. h. der äußerste Giebel.
[10] Anm. SL: Eventuell „einwölben“, d. h. eine bisherige Balken- durch eine steinerne Gewölbedecke ersetzen.
[11] Anm. SL: Lesung der Endung wegen Falz unsicher, auch „daßelbige“ o. ä. wäre möglich.
[12] Anm. SL: Kurzes Wort am Zeilenende durch Falz nicht zu entziffern.



entnommen dem Kopialbuch der Familie v. Alvensleben (H_113.Nr.21.Seite 22 - 26), Digitalisat von Henning Krüger - Kalbe, Transcription Steffen Langusch - SAW)


Teilungsvertrag S. 22


Teilungsvertrag S. 23


Teilungsvertrag S. 24


Teilungsvertrag S. 25


Teilungsvertrag S. 26

   
  
 

   © 2001 by H.Krüger •   burg.kalbe@gmail.com   •   Haftungsausschluß   •   Quellen  •   Impressum