Das Gericht zu Calbe an der Milde
In der Mediatsstadt Calbe galt die Patrimonialgerichtsbarkeit, das bedeutete die von Alvensleben zu Calbe hatten die uneingeschränkt Herrschaft in der Stadt und den meisten Dörfern des Calbeschen Werders. (Noch Mitte des 19. Jahrhunderts ist im Calbenser Wappen zu sehen, dass der brandenburgische Adler die Rose der Fam. v. Alvensleben in den Klauen hält.)

Dieses Recht wurde im Wesentlichen durch den von den von Alvensleben eingesetzten Amtmann oder Gesamtrichter ausgeführt, nach vorheriger Bestätigung durch den Brandenburger Schöppenstuhl.
Es sind folgende Personen bekannt:
1625 Dr. Konrad Köhler – Gesamtrichter
1651 Christian Kelterborn – Gesamtrichter
1725 - 1767 Martin Schulze – Gesamtrichter
1741 – 1746 Zacharias Heinrich Stambke - Amtmann
1762 – 1767 Johann Franz Müller – Gesamtrichter
1764 – 1784 Johann Levin Stambke - Amtmann
1779 – 1784 Schulze – Gesamtrichter
1796 - 1797 Fritze – Amtmann
Das Amt Calbe entstand 1685 durch die Umwandlung der früheren Schlossverwaltung und war Teil der brandenburgisch-preußischen Administration.
Die Gerichtsstätte befand sich auf dem Galgenberg vor Vahrholz. Der Scharfrichter (Henker) hatte seinen Sitz außerhalb der Stadttore von Calbe ungefähr in der heutigen Vahrholzerstraße an der Kreuzung zum Mühlenfeld.
Es sind verschiedene Urteile bekannt geworden:
- 1586 David Schröder wegen Handlungen und Sprüche in des Teufels Namen verurteilt.
- 1595 Mette Bolte und Sanna Martfels wegen Buhlerei mit dem Teufel auf dem Galgenberg verbrannt.
- 14.07.1641 die Magd bei Joachim Pieper Gesa Maaß wurde wegen Kindsmord im Burggraben ersäuft
- 1609 Joachim Lemme Schulze aus Karritz wurde vom Nachbarn wegen Zauberei angezeigt, er sollte verbrannt werden, er erhielt aber einen Freispruch auf Grund einer Fürsprache der Juristenfakultät in Helmstedt
- 1654 Palm Menkens Frau enthauptet und ihre Tochter wegen Kindsmordes ersäuft.
- 1720 Ilse Krüger ist wegen Kindsmordes „gesäckt“ ersäuft worden.
- 1777 Verurteilung Maria Louisa Kömmel aus Calbe wegen Diebstahl bei dem Kossäten Mösenthin zu Wernstedt
- 1786 Joachim Christoph Liermann aus Vahrholz als Raubmörder geköpft und aufs Rad geflochten.
Vom 11. Januar 1815 im Gouvernementsblatt für die Kgl Preußischen Provinzen zwischen der Elbe und Weser verkünden, daß der Justizminister durch Reskript vom 5. Januar 1815 wie in anderen Städten so auch in Gardelegen die
Einrichtung eines Königlichen Land- und Stadtgerichts genehmigt habe. In der Bekanntmachung wird weiter bestimmt, daß sich das Gericht zunächst kommissarisch aus dem bisherigen Notarius Strümpfler als Land- und Stadtrichter
und aus vier Land- und Stadtgerichtsassessoren, nämlich den bisherigen Tribunalsprokuratoren Zeller und Pohlmann und den bisherigen Friedensrichtern Kagel und Dőbbelin zusammensetze. Auch das nötige Unterpersonal wird
eingesetzt. Noch in demselben Jahr wird Strümpfler zum Land- und Stadtgerichtsdirektor ernannt und ferner, zum Teil auch im folgenden Jahre, folgendes weitere Personal eingestellt:
- der ehemalige Friedensrichter Paalzow als Assesоr,
- der Justizkommissarius Grube aus Salzwedel als Justizkommissarius in Gardelegen,
- der bisherige Kantonnotarius Johann Friedrich Schulze in Calbe a. M. als Justizkommissarius und Notarius, -
- der Lieutenant und Rechnungsführer im 1. Elblandwehrinfanterieregiment Hoppe als Salarienkassenrendant,
- der gewesene Unteroffizier und Regimentsschreiber Theodor Eylert als Ingrossator und Hypothekenregistrator,
- der invalide Feldwebel Joh. Friedrich Wendeborn und der gewesene freiwillige Jäger Wiebeck als Kanzlisten,
- der Gerichtsbote Schrader in Calbe a. M. In gleicher Eigenschaft in Gardelegen,
- der invalide Unteroffizier Joh. Gottfried Meyer ebenfalls als Gerichtsbote
Zum Bezirk des Land- und Stadtgerichts gehörten außer den Städten Gardelegen und Calbe a. M. 92 Dörfer, ferner die Pfeffermühle, Marschmühle, Drogenmühle, Hoppenmühle, Neue Mühle, der Bornkrug, der Rothe
Krug und der Dammkrug. Er erstreckte sich bis weit in den jetzigen Kreis Salzwedel hinein. Sein großer Umfang erklärt sich daraus, daß die Gebietseinteilung zunächst nur vorübergehend gedacht war. Vor den
Napoleonischen Kriegen waren der Rechtsprechung des Gardelegener Rats außer der Stadt selbst nur die dem großen Hospital St. Spiritus gehörenden Dörfer Ackendorf und Laatzke unterworfen, während die anderen Dörfer
unter der privaten sog. Patrimonialgerichtsbarkeit der einzelnen, auf den zugehörigen Rittergütern gesessenen Grundherren standen.
Die Patrimonialgerichtsbarkeit war unter der westfälischen Herrschaft bedingungs- und entschädigungslos aufgehoben worden. Diesen Zustand jedoch beizubehalten widerstrebte dem an dem Hergebrachten hängenden
Sinne des Königs. Durch das Patent vom 9. September 1814 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit trotz der Bedenken des Justizministers von Kirchelsen in dem zurückgewonnenen Gebiet zwar grundsätzlich wieder eingeführt,
ihre Ausübung aber von gewissen Bedingungen abhängig gemacht. In der Regel sollten die Patrimonialgerichte zu einem kollegial gebildeten privaten Gesamtgericht zusammengefaßt werden, wie denn auch die Land- und
Stadtgerichte ihre Entscheidungen im Kollegium erließen. Die Regel ist aber seltener zur Ausführung gekommen.
Als gehörig besetztes Gericht wurde in der Folge das mit einem Richter als Justitiar, einem Aktuar und einem Gerichtsdiener, der zugleich Gefangenenaufseher sein konnte, bestellte angesehen. Innerhalb
einer Ausschlußfrist mußten sich die zur Ausübung der Patrimonialgerichtsbarkeit Berechtigten erklären, ob sie entweder ein gehörig besetztes Gericht bilden wollten, nõtigenfalls durch Zusammenlegung mit
einem oder mehreren benachbarten Patrimonialgerichten zu einem privaten Gesamt- oder Kreisgericht, oder ob sie die Ausübung der Gerichtsbarkeit auf ein benachbartes staatliches Land- und Stadtgericht übertragen
wollten. Bis zu dieser Entscheidung übten die Land- und Stadtgerichte provisorisch die Rechtspflege in deren Bezirken aus. Der Bezirk des Gardelegener Land- und Stadtgerichts wurde in der nächsten Zeit nicht viel
kleiner, da die größere Zahl der Berechtigten auf die Wiederausübung der Gerichtsbarkeit, die mit größeren Kosten verbunden war, verzichteten.
Als einer der ersten im Regierungsbezirk Magdeburg überhaupt verzichtete der Johanniterritter und Kreisamtmann Valentin Joachim von Alvensleben zu Erxleben auf die Ausübung der ihm als Erbe und Gerichtsherr
zu Isenschnibbe zustehenden Patrimonialgerichtsbarkeit über folgende neunzehn Ortschaften: Isenschnibbe, Polvitz, Kenzendorf, Weteritz, Solpke Sachau, Breiteiche, Wernitz, Neuferchau, Germenau, Cunrau, Altferchau,
Lupitz, halb Wenze, Wiepke, Winkelstedt, Wustrewe, Wahrenberg und über einige Häuser und Grundstücke in Gardelegen. Durch Abkommen vom 24. Juli 1815 übertrug er die Gerichtsbarkeit dem Land- und Stadtgericht in
Gardelegen unter der auch später häufig vorkommenden Bedingung, daß die Ausfertigungen und überhaupt die Ausübung in seinem Namen erging. Für diese Vergünstigung hatte er einen jährlichen Unterhaltungsbeitrag zu
leisten. Interessant ist, dass die Patrimonialgerichtsbarkeit wie hier sich häufig nur über einige Grundstücke einer Ortschaft erstreckte, während die anderen Eingesessenen einem anderen Gerichtsherrn gerichtsuntertänig
waren. Auf die rechtliche Struktur dieser Erscheinung, die sogenannte Straßengerichte und Gerichte binnen Zauns unterschied, hier einzugehen, würde zu weit führen. Erwähnt sei jedoch, daß in der Altmark allgemein der
als der Patrimonialgerichtsherr galt, dem das Recht zustand, die Abgabe des Rauchhuhns zu erheben. Wer also einer Gutsherrschaft das Rauchhuhn geben mußte, war ihrer Gerichtsbarkeit unterworfen. Sein Name erklärt sich
daher, daß es als Abgabe einer Haushaltung mit einer Feuerstelle entrichtet wurde. Die Isenschnibber Patrimonialgerichtsbarkelt wurde auch nach Übernahme auf das staatliche Gericht von der übrigen örtlichen Zuständigkeit
dieses Gerichts streng gesondert ausgeführt. Es wurden besondere Akten, Hypothekenbücher usw. angelegt.
Durch eine Reihe weiterer Verträge vom 19. Apell 1816 verzichteten folgende Grundherren:
1. Domherr und Johanniterordensritter Carl Wilhelm von Alvensleben als Besitzer des ersten Rittergute zu Calbe a. M.,
2. Major Friedrich Ludwig von Alvensleben als Besitzer des Rittergutes Vienau,
3. Oberamtmann Johann Daníel Steinkopf zu Bullenstedt als Besitzer der Rittergüter Groß-Engersen und Schenkenhorst,
4. Amtmann Andreas Christian Schildt zu Apenburg als Besitzer des zweiten Rittergutes zu Calbe a. M.
gegen Leistung eines jährlichen Verwaltungskostenbeitrages auf die Ausübung der ihnen über diese Güter und den zugehörigen Höfen zustehenden Patrimonialgerichtsbarkeit, ferner auf die Gerichtsbarkeit in der Stadt
Calbe a. M., die ihnen gemeinsam zustand. Das Land und Stadtgericht in Gardelegen, dem die Ausübung übertragen wurde, unterzeichnete in Angelegenheiten, die an und für sich zur Zuständigkeit dieser Gerichte gehörten,
als Königl. Land- und Stadtgericht als von Alvenslebensches Patrimonialgericht zu Calbe a. M., als Steinkopfsches Patrimonialgericht zu Groß-Engersen und Schenkenhorst usw.
Die Entscheidungen, die die Stadt Calbe a. M. betrafen, wurden von dem Land- und Stadtgericht als Gesamtgerichte zu Calbe a. M." erlassen.
Durch Erlass des Justizministers vom 27. Apríl 1816 wurde die Zivilgerichtsbarkeit des Amtes Klötze, das bisher zum Königreich Hannover gehörte, durch den Wiener Frieden aber zu Preußen kam, dem Lande und
Stadtgericht in Gardelegen übertragen, die Strafrechtspflege dem neu errichteten Inquisitoriat in Stendal, das auch für die Ausübung der gesamten Strafrechtspflege im Gardelegener Bezirk zunächst allein zuständig war.
In Klötze und Calbe a. M. wurden später dem Gardelegener Land- und Stadtgericht unterstehende Gerichtskommissionen eingerichtet, um den örtlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entgegenzukommen.
Im Zuge späterer Bezirksbereinigungen erhielt mit Wirkung vom 1. Juni 1833 das Gardelegener Gericht vom Land- und Stadtgericht in Stendal die Gerichtsbarkeit über die Höfe des Halbspänners Christian
Lemme und des Kossaten Heinrich Schulze in Carritz zu der ihm im übrigen schon zustehenden Carritzer Gerichtsbarkeit.
Durch Kabinettsordre vom 31. Januar 1833 erhielt neben anderen auch das Gardelegener Land- und Stadtgericht die einigen größeren Gerichten schon früher zugestandene niedere Strafgerichtsbarkeit über
seine Eingesessenen. Es war nun befugt, Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, die damals noch bestehende Strafe körperlicher Züchtigung und ferner Strafen wegen Diebstahls in jeder Höhe zu
verhängen. In allen diesen Sachen führte auch die gerichtliche Untersuchung. Ausgenommen von jeder dieser Gerichtsbarkeit waren jedoch die Standespersonen, die sogenannten Eximierten, die ihren besonderen
Gerichtsstand bei Gerichten höherer Ordnung hatten und nur bei diesen verklagt und bestraft werden konnten.
Diese trotz aller Reformen noch sehr vielgestaltige Gerichtsverfassung erhielt sich bis in die Umsturzsjahre 1848/49, die in Ausführung der für Preußen errichteten Verfassung eine umfassende Neuorganisation der
Gerichte mit sich brachten. Nach dem Grundsatz der Verfassung, dass alle Preußen vor dem Gesetz gleich seien, wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit ohne Entschädigung aufgehoben, sämtliche Gerichte verstaatlicht,
Schwurgerichte als teilweise mit Laienrichtern besetzte Gerichte eingeführt, das Institut des Staatsanwalts errichtet und die den Standespersonen zustehenden Vorrechte, darunter auch das Vorrecht eines besonderen
Gerichtsstandes, zum großen Teil beseitigt. Gardelegen wurde am 1. April 1849 der Sitz eines Kreisgerichts. Besetzt war es mit dem Direktor Buchholz, zunächst vier, später fünf Kreisrichtern und dem nötigen Unterpersonal.
Verwaltungsmäßig unterstellt wurden ihm die Berichtskommissionen in Oebisfelde, Calbe und Klötze mit seinem Richter. Mit Einschluß dieser umfaßte der ganze Sprengel 136 Ortschaften. Zu Oebisfelde wurden die aufgelösten
Patrimonialgerichte in Wolfsburg und das Fürstlich Hessen-Homburgische geschlagen, zu Gardelegen das allein noch mit einiger Selbständigkeit von dem Land- und Stadtgerichtesrat Graßhoff und dem Aktuar Gärtner verwaltete zu
Isenschnibbe. Einige Ortschaften (Zlepel, Ipse, Hopfenmühle, Eigentum, Breitenfeld, Quarnebeck, Kishe) des aufgelösten Graf von der Schulenburgschen Patrimonial-Kreisgerichts in Beetzendorf gingen teils in den Bezirk von
Gardelegen, teils in den von Klötze über, die Ortschaften Lindstedt, Lindstedterhorst und Luthane von Kreispatrimonialgericht in Stendal als Verwalter der von Rinowschen Patrimonialgerichtsbarkeit auf das Kreisgericht in
Gardelegen. Über diese Dörfer hatte das Gardelegener Gericht bereits die niedere Strafgerichtsbarkett besessen, die den Patrimonialgerichten entzogen war. Beamten der Patrimonialgerichte wurden fast durchweg auf die
staatlichen Gerichte übernommen. Das Gardelegener Kreisgericht erhielt zwei Abteilungen, eine für die streitige Gerichtsbarkeit und eine für die übrigen Angelegenheiten einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Staatsanwalt auch für den Gardelegener Bezirk wurde der Staatsanwalt von Hitzacker in Salzwedel. Die Strafsachen geringerer Bedeutung verfolgte der Gardelegener Bürgermeister als Polizeianwalt. Bemerkt sei, daß der sog.
Halberstädtische Teil des Kreises, die Gegend um Weferlingen und Flechtingen, zum Kreisgericht in Neuhaldensleben mit der Gerichtskommission in Weferlingen gehörte.
Mit dem Inkrafttreten der Reichssustizgesetze und insbesondere des Gerichtsverfassungsgesetzes im Jahre 1877 entstand im Landgerichtsbezirk Stendal in Gardelegen ein Amtsgericht.
Die bisher dem Kreisgericht unterstellten Gerichtskommissionen in Calbe, Klötze und Oebisfelde wurden ebenfalls selbständige Amtsgerichte.
Zu dieser Zeit wurde die bisherige Luck-Straße in Gerichtsstraße umbenannt und aus der bisherigen Gerichtstraße wurde die heutige Rathausstraße. Das Gericht oder besser der Sitz des Amtmannes von Calbe befand
sich davor in der späteren Danneil Apotheke.
Mit der Neugründung des Kreises Kalbe (Milde) 1952 im Bezirk Magdeburg existierte ein Kreisgericht Kalbe (Milde), zuständig für Zivil- und Strafsachen. Der entsprechende Bestand befindet sich heute im Landesarchiv Sachsen-Anhalt.
Das Amtsgericht entstand wohl um 1880 in städtischer Eigeninitiative und existierte bis zur Auflösung des Kreises 1987 als Kreisgericht.

Als letzte Besetzung des Kreisgerichtes sind bekannt:
- Kreisgerichtsdirektor Dr. Jürgen Richter
- Staatsanwalt Hasso Wilberg
- Notarin Edith Thiel
- Kreisgerichtssekretär Martin Benecke
Über das Gerichtsgebäude liegen nur wenige Informationen vor. Das Gebäude steht in der Flucht der Gerichtsstraße, rechts an das Nachbarhaus angebaut, links mit einem Abstand, um die Durchfahrt zum Hof frei zu halten
Der Bau besteht aus zwei Vollgeschossen und einem Drempel, er besitzt sechs Achsen. Der rundbogige Eingang ist - da sich bei sechs Achsen eine Axialsymmetrie nicht ergibt aus der Mitte in die zweite Achse von rechts
gerückt. Im Keller sollen sich rechts vom Eingang zwei Arrestzellen befunden haben, eine weitere im Erdgeschoss. Die Räume des Grundbuchamtes überdecken Tonnengewölbe. Den Putzbau gliedert ein Gurtgesims.
Die Rechteckfenster werden von profilierten Putzrahmen im Charakter der klassischen Architektur eingefasst. Das Gerichtsgebäude unterscheidet sich nicht von einem gewöhnlichen städtischen Wohnhaus.
Es widerspricht in Stil und Charakter deutlich den von der Berliner Anpassungskommission empfohlenen Mustern. Eine ministerielle Einflussnahme kann also ausgeschlossen werden. Das Amtsgericht in Kalbe (Milde) scheint
unter Wahrung der unabdingbaren räumlichen Anforderungen von der Stadt nach lokaler Tradition und eigenem Ermessen erbaut worden zu sein.
Nach der Auflösung stand es lange leer, wurde durch verschiedene Vereine, zuletzt durch die Künstlerstadt Kalbe (Milde) genutzt.
Eine Episode aus den 30 iger Jahren wurde von Gisela Horst übermittelt:
In der Gerichtstraße in Calbe war sowohl das Gericht als auch eine Gaststätte zur Gerichtslaube vorhanden.
Um 1930 kam ein Beamter aus Stendal zur Überprüfung der Gerichtsbarkeit nach Calbe. Als er das Gebäude betreten wollte, stellte er fest, daß dieses geschlossen war. Nur auf der Straße war ein Straßenfeger zu sehen. Diesen fragte der Beamte, wo denn die Gerichtsleute wären und bekam zur Antwort, dass sie in der gegenüber liegenden Gerichtslaube tagen würden.
Erstaunt, woher er das denn wüßte, antwortete dieser, dass er der Häftling sei und wenn er mit seiner Arbeit fertig wäre. Er einfach mit rüber kommen sollte.
Quelle: - Zur Geschichte der Justizorganisation in Gardelegen, von A. Klatt
- Kirchenbücher von Kalbe
- Gerichtsgebäude in Sachsen Anhalt, von D. Dolgner
- Archiv Henning Krüger
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