Geschichten über Kalbe Milde
 

 



 
Siebente Generation: Träger der Reformation (1548–1592)

Söhne Victors I.: Andreas I (W.98), Victor III. (W.99) (starben aus)

Siebente Generation: Träger der Reformation (1548–1592)

Söhne Victors I.: Andreas I (W.98), Victor III. (W.99) (starben aus)
Söhne Albrechts VII. : Achaz I. (W.100), Elias I. (W.101)
Söhne Gebhards XVII. : Ludolf X. (W.102), Joachim I. (W.103), Franz (W.108)
Söhne Ludolfs VII. : Busso XI. (W.106), Ludolf IX. (W.107), Erasmus (W.108)

Jene Generation, die im Zeitalter der Glaubensspaltung lebte, bildet den Höhepunkt der menschlichen und geschichtlichen Entwicklung in dem gesamten Zeitraum, den unsere Darstellung umfasst. Die beiden Brüder, Ludolf X. und Joachim I., ausgeprägte Renaissancemenschen, begründeten die beiden Hauptstämme, in die sich heute noch die Alvensleben Schwarzer Linie teilen.

Der Übertritt zum Luthertum vollzog sich, wie wir sehen werden, unter politischen Gesichtspunkten, war aber doch Gewissenssache. Humanistischer Bildungsdrang und Wandel der religiösen Anschauungen erfüllten die Geister. Die Glaubenskämpfe führten zu Konflikten innerhalb des Geschlechts, das zu jener Zeit mit dem Bischof von Havelberg, den Äbtissinnen u. Priorinnen von Althaldensleben, Neuendorf, Dambeck, Heiligengrabe und andern kirchlichen Würdenträgern an der Hierarchie der alten Kirche im Lande stark beteiligt war, und zwar innerhalb der Generationen und zwischen Ehemännern und den meist konservativen Frauen.

Es gab aber auch eine bemerkenswerte Toleranz in Glaubenssachen. So blieb Bartha v. Bartensleben (1514-1587) katholisch, als ihr Mann Ludolf X. v. Alvensleben (1510-1596) in Hundisburg 1554 die Reformation einführte, und ging fortan zur Messe in das benachbarte Kloster Althaldensleben, wo Sophia v. Alvensleben bis 1590 die letzte katholische Äbtissin war. In ihrer Haltung konnte sich Bartha v. Bartensleben vermutlich auf ein 1555 abgeschlossenes Toleranzabkommen in ihrer Familie berufen: Danach solle niemand seine Hausfrau bereden, die Religion zu ändern, sondern jeder solle seinen freien Willen behalten, seiner eigenen Überzeugung zu folgen. Auch den Kindern, dem Gesinde und den Untertanen solle es völlig frei stehen, zu welchem Gottesdienst sie sich begeben und welche Sakramente sie nehmen wollen"1" . Schon in dieser Generation begann die Burg Calbe, wenn auch nicht die Herrschaft als solche, eine geringere Rolle zu spielen. Die Burgherren bezogen eigene Wohnsitze: Andreas ging nach Randau, Elias I. nach Rogätz, Ludolf X. nach Hundisburg, Joachim I. nach Erxleben. Achaz I. und Ludolf IX. behielten ihren Sitz in Calbe. Doch die alte Burg an der Milde blieb der vereinigte Mittelpunkt dieser Stämme, der Aufbewahrungsort der Heiligtümer und Privilegien, Sitz der gemeinsamen Beratungen und der Gesamtverwaltung.

Zwei überragende Persönlichkeiten der vorigen Generation lebten bis um die Mitte des 16. Jahrhunderts – Gebhard XVII., Erzbischöflicher Hauptmann zu Wolmirstedt und Alvensleben und Bischof Busso II. – als geistliches Haupt.

Einen außerordentlichen Zuwachs an Besitz bedeutete für das Haus Calbe der Anfall der Güter der Roten Alvensleben, die 1553 ausstarben. Erxleben, die älteste und nächst Calbe wertvollste unter den Alvenslebenschen Herrschaften, wurde mit dem Hause Gardelegen geteilt. Rogätz an der Elbe, einer der stärksten Plätze des Erzstifts Magdeburg, fiel mit Besitz von 60 Dörfern ungeteilt an den Calbeschen Stamm. Dazu gehört das feste Haus Randau auf der Elbinsel oberhalb Magdeburgs.

Nach dem Tode Bischof Bussos II. 1548 wurde eine Neuverteilung der Gebäude auf der Burg, der Vorwerke, Güter und Hebungen vorgenommen. Bei diesem Anlass wurde ein neuer Burgfriede geschlossen, in dem es heißt"2" :
„Auf dem Schloss soll jeder Teilhaber, sofern er den Burgfrieden angenommen, und beschworen hätte, für sich und die Seinigen, für seine Dienerschaft, und für alle die er bei sich aufnehmen würde, eine völligen Sicherheit genießen. Wenn aus diesen Grenzen die Zwietracht auch nicht zu verbannen war, so sollte sie wenigstens innerhalb derselben sich durch Gewalttätigkeiten nicht äußern, in kränkenden, ehrverletzenden Worten nicht laut werden. Jedem Herren von Alvensleben, der zum Hause Calbe gehört, soll die Burg stets offen stehen, keinem durfte von einem anderen, mit dem er in Misshelligkeit lebte, der Eingang versperrt werden.

Keiner sollte von dem Schlosse aus Gewalttätigkeiten verüben und Fehden unternehmen, keiner die Burg ohne ausdrückliche Erlaubnis der übrigen Teilhaber zum Verwahrungsort seiner Gefangenen gebrauchen. Der Einzelne, welcher mit Fürsten, Grafen, Herren, Städten, oder sonst jemand in Streit geraten möchte, sollte die Entscheidung den übrigen anheim stellen, und nur, wenn ihm binnen drei Monaten auf diesem Wege zu seinem Rechte nicht geholfen werden könne, sollte ihm frei stehen, sich selbst Recht zu verschaffen, und sich dazu der gemeinschaftlichen Burg zu bedienen. Dann sollte er sich aber auch des Rates und Beistandes aller Mitbesitzer zu erfreuen haben. Würden alle gemeinschaftlich von einem feindlichen Angriffe bedrohet werden, so sollten sie sich auf der Burg versammeln, zum Widerstande Vorkehrungen treffen, und die Kosten gemeinschaftlich tragen.

Würde ein Teilhaber an dem Hause Calbe diesem Burgfrieden entgegen handeln, so sollte er auf dem Hause nicht gelitten werden, und des Burgfriedens nicht weiter teilhaftig sein. Ihm sollte obliegen, auf Erfordern in dem Wirtshaus zu Calbe oder an einem anderen ihm bestimmten Orte zu erscheinen, und sich unter dem Beistande seiner Freunde mit den übrigen Besitzern des Schlosses wieder versöhnen, nachdem er sein Vergehen gebüßt und den etwa verursachten Schaden vergütiget hätte. Diese Konstitution wurde vor allen, welche dieselbe errichtet hatten, förmlich beschworen, und sollte künftig von jedem zum Hause Calbe gehörenden Herren von Alvensleben nach zurückgelegten ein und zwanzigsten Jahre ebenfalls beschworen werden. Wer sich dessen weigern würde, dem sollte weder auf der Burg noch auf den dazugehörigen Gütern zu wohnen verstattet sein. Wegen der Verwahrung der Burg wurden zugleich folgende Gesetze gemacht. Wenigstens einer der Mitbesitzer sollte auf dem Schloss seine beständige Wohnung und Haushaltung haben, und diesem sollte von den übrigen zur Führung der letzten etwas zugelegt werden, was eigentlich, wurde nicht bestimmt. Bei einer über acht Tagen dauernden Abwesenheit sollte derselbe einen von den Lehnsleuten der schwarzen Linie an seiner Statt auf die Burg fordern, der dasselbst seine Zurückkunft abzuwarten hätte. Bei einer kürzeren Abwesenheit sollte es genug sein, dass der haushaltende Herr einen seiner Diener zum Beistande des Burgschließers zurück ließe. Die Burgschließer-Stelle sollte jederzeit mit einem Büchsenmeister oder Artillerieverständigen besetzt werden, der den sämtlichen Herren der Burg Treue gelobt hätte, und zur sorgfältigsten Verwahrung des Schlosses verpflichtet worden wäre. Diesen Mann sollten die Herren in Ehren und bei Ansehen erhalten. Mit Sonnenaufgang sollte die Burg geöffnet, mit Sonnenuntergang sollte sie verschlossen werden. Bei dem Öffnen sowohl bei dem Verschließen sollte dem Burgschließer von dem haushaltenden Herren ein Knecht zugegeben werden, und der Herr sollte die Schlüssel in eigener Verwahrung haben. Die verschlossene Burg sollte nur im höchsten Notfalle wieder geöffnet werden dürfen. Noch wurde beschlossen, diejenigen Afterlehen, welche eröffnet werden möchten, vor der Hand nicht wieder zu verleihen, sondern die Einkünfte derselben zur besseren Befestigung der Burg und zur Unterhaltung der Gräben, Mauern, und übrigen Befestigungswerke zu verwenden“.


Andreas I. (gest. 1565) nahm Kriegsdienste unter Herzog Heinrich dem Jüngeren von Braunschweig und kämpfte unter Kaiser Karl V. gegen Franz I. in Frankreich und Italien. Mit seinem Bruder Victor III., der in Wittenberg studierte und schon 1538 starb, besaß er neben einem Anteil an Calbe die Höfe zu Eichenbarleben, Kahrstedt und Vienau.

Als Pfandinhaber von Calvörde unterzeichnete Andreas 1535 einen Primogeniturvergleich zwischen den Herzögen Heinrich d. J. und Wilhelm von Braunschweig. Im Laufe des Schmalkaldischen Krieges wurde Calvörde 1542 belagert. Andreas stand auf der Seiten Herzog Heinrichs, Gebhard Schenck, der Belagerer, gegen ihn auf Seiten der Städte Goslar und Braunschweig. Die Roten Alvensleben hatten diese wichtige Pfandschaft an Matthias v. d. Schulenburg abtreten müssen, von dem Andreas sie zurück erwarb, wahrscheinlich immer noch in der Absicht, Alvenslebenschen Erbbesitz daraus zu machen. Doch wurde Calvörde um 1552 vom Hause Braunschweig wieder eingelöst.

Burg Calvörde um 1650
Rekonstruktionszeichnung von Anco Wigboldus

Nach dem Tode von Bischof Busso II. 1548 folgte ihm Andreas als Senior der Schwarzen Alvensleben. Wenig später, 1553, erlosch die Rote Linie. Nun folgten Teilungen dieser umfangreichen Besitztümer, zuerst die von Calbe und Hundisburg, und am 28. Juni 1553 zu Erxleben die von Erxleben und Rogätz, wo alle Herren von Alvensleben sich zusammen fanden.

Mit Rücksicht auf die Verdienste des Obermarschalls Busso und Bischof Bussos II. um die Gesamtbelehnung, und auf die zahlenmäßige Überlegenheit des Hauses Calbe, gaben sich die Weißen Alvensleben mit der Hälfte von Erxleben zufrieden.

Andreas erhielt Randau, das zu Rogätz gehört hatte, und nahm dort seinen Wohnsitz. Er erwarb die Lehen zurück, die die Rote Linie besaß, und die auf ihr Aussterben hin eingezogen wurden, von der Magdeburger Dompropstei und den Herzögen von Braunschweig gegen insgesamt 4000 Th. Es waren die Wüstungen Eimbeck und Wählitz bei Rogätz, ferner Hufen zu Schöningen, Jerxheim, Dobeln, Schmucksdorf und Ostingersleben.

Andreas bekannte sich zur Reformation, die 1550 in Eichenbarleben und 1558 in Randau eingeführt wurde. Er starb 1565 in Randau und wurde in der dortigen Kirche „bey dem Altar“ begraben. Der feine Grabstein zeigt ihn in ganzer Gestalt im Harnisch mit einer Streitaxt in der rechten und einem Schwert in der linken Hand. An den Ecken befinden sich vier Ahnenwappen, links oben: Alvensleben, links unten Mahrenholtz, rechts oben Hodenberg und rechts unten Bortfeld.




Grabstein von Andreas v. Alvensleben (+1565)
in der Kirche Randau
Grabstein von Achaz I. Alvensleben (+1536)
in Kloster Neuendorf

Seine Gemahlin, Maria v. Hodenberg, die Vienau und Kahrstedt zum Leibgedinge erheilt, gebar ihm eine Tochter, Ursula, die als reiche Erbin 1560 auf der Burg Calbe mit Otto Asche v. Mandelsloh, Hofmarschall zu Celle und Pfandherr auf Ahlden, vermählt wurde. 1589 starb sie zu Ahlden auf demselben Schloss, das der unglücklichen Kurprinzessin von Hannover, Gemahlin König Georgs I. von England, 1692–1728 als Verbannungsort diente, und wurde dort beigesetzt. Die Lehngüter von Andreas fielen an Elias I., Ludolf X. und Joachim I. Achaz I., der etwa 1536 starb, erweckte unsere Teilnahme, weil wir die schönen Grabsteine seiner selbst, seiner Gemahlin, Antonia v. Marenholtz, gestorben 1534 im Alter von 32 Jahren, und seiner jugendlichen Tochter Anna von 1545 noch besitzen. Wir wissen von ihm nichts, als dass ihm Anteile von Calbe und Schenkenhorst gehörten, und dass er hohe Schulden hinterließ.

Achaz und seine Tochter, die Konventualin des Klosters war, wurden – wahrscheinlich als die letzten Alvensleben – noch kurz vor Einführung der Reformation, im Kloster Neuendorf begraben, während Antonia v. Marenholtz bereits in der Nikolaikirche zu Calbe ihre letzte Ruhestätte fand, in der die Burgherren sich fortan beisetzen ließen.

Hildebrandt beschreibt seinen Stein wie folgt: „Grabstein Achaz´ I. v. Alvensleben, dessen Figur in voller Rüstung darauf ausgehauen ist. Sein langbärtiges Haupt ist unbedeckt; die Linke ruht am Schwertgriff, während die Rechte eine kürzere dolchartige Waffe hält. In den vier Ecken sind folgende Wappen angebracht: 1) von Alvensleben 2) von Blücher (auf dem Helm ein beblätterter Baum.) 3) v. Bülow (Helm ohne Flügel.) 4) v. Preen. Die Umschrift lautet:
ANNO 15… DEN …… IST DER ERBAR UND – ERNVESTE: ACHATIUS - VON ALVENSLEVEN: ALBRECHTES SELIGER SON – CHRI – TLICH IM HERREN ENT – SLAFFEN – SEINS ALTERS IM ….“

Die Sterbedaten fehlen, was darauf hindeutet, dass der Stein schon zu seinen Lebzeiten angefertigt wurde. Das angegebene Todesjahr ist nicht sicher. Antonia v. Mahrenholtz ist auf ihrem Stein als betende Frau dargestellt. In den Ecken sind vier Wappen angebracht: oben links Alvensleben, oben rechts Mahrenholtz, unten links Blücher (oder Gittelde ?), unten rechts Rabiel (?). Die Umschrift des Grabsteins lautet:
ANNO DOMINI 1534 DEN 17 JANUARII IST DIE ERBARE UND VIEL TUGENTSAME ANTONIA VON MAHRENHOLT ACHATII VON ALVENSLEBEN EHELICHE HAUSFRAU CHRISTLICH IM HERRN ENTSCHLAFEN IHRES ALTERS IN XXX II JAR.






Grabstein von Antonia v. Alvensleben, geb. v.
Mahrenholtz (+1534), Gemahlin von Achaz I.
in der Nikolaikirche in Calbe
Grabstein von Anna v. Alvensleben (+ 1545),
Tochter von Achaz I. und Antonia v.
Mahrenholtz in Kloster Neuendorf

Alle drei Grabsteine dürften Werke des gleichen Meisters sein. Anna, eine schmale, liebliche Erscheinung, hebt betend Haupt und Hände zum Gekreuzigten empor. Reiches Blondhaar fließt gelöst über ihre Schultern. Selten verewigt ein Grabmal solch mädchenhaften Reiz. Die Umschrift, welche in zwei Zeilen oben und zu beiden Seiten des Steines hinläuft, lautet:
ANNO 1545 AM TAGE ANTONII WELCHER IST – DER (17.) JANVARII IST DIE – ERBARE VND VIEL TVGENTSAME JVNG – FRAW ANNA V. ALVENSLEVE ACHATII S: TOCH – TER CHRISTLICH IM – HERREN ENTSLAFFEN IHRES ALTERS IN … -“

Die Altersangabe fehlt und war offenbar nicht genau bekannt. Da ihre Mutter laut Inschrift ihres Grabsteins in Calbe 1534 im Alter von 32 Jahren starb, dürfte Anna bei ihrem Tode nur etwa 20 - 25 Jahre alt gewesen sein.

Elias I. (1502–1569), Bruder von Achaz I., war ein trefflicher Reiter „und hielt noch in seinen späteren Jahren viel auf Pferde. In seiner Jugend brachte er manches Jahr auf Kriegsfahrten zu und wurde des öfteren verwundet, wovon er mehrere Narben aufzuweisen hatte“. 1530 erschien er im Gefolge Herzog Heinrichs von Braunschweig dem Jüngeren auf dem Reichstag zu Augsburg. Anfangs mit geringen Anteilen an Calbe, Berge und Hundisburg nur mäßig begütert, wurde er durch große Erbschaft ein reicher Mann, der in Calbe, wo er bis 1568 gelebt hat, einen großen Haushalt zu führen vermochte.

Wohlbrück berichtet genauestens, wie die Burgherren von Calbe die Hinterlassenschaft Bischof Bussos II., der Roten Linie und der verschiedenen aussterbenden Zweige untereinander teilten. Uns interessiert, dass Elias das Wohnhaus des Andreas auf Burg Calbe, also den „Ludolfsbau“, mit Joachim I. 1565 gegen den „Gebhardsbau“ eintauschte, den nach ihm noch sein Sohn Hans Clamor bewohnt hat. Elias besaß auch einen Anteil am Haus Erxleben und das Vorwerk Vienau, das er sich ausgesucht hatte. Ein Jahr vor seinem Tode (1568) fiel ihm auch die Herrschaft Rogätz zu, die an Bedeutung seine bisherigen Besitzungen weit übertraf. Er verlegte seinen Sitz dorthin, starb aber schon 1569 und wurde in der Rogätzer Kirche beigesetzt, obwohl er gewünscht hatte, an der Seite seiner beiden ersten Gemahlinnen in der Nikolaikirche zu Calbe bestattet zu werden.

Die erste war Margaretha v. Veltheim, die Tochter Ludwigs, Pfandherren auf Seesen und Winzenburg, und einer Cramm. Vermählt 1530, gebar sie fünf Söhne und fünf Töchter; 1552 starb sie zu Calbe und wurde in der Nikolaikirche beigesetzt. Die Grabsteine der beiden anderen Gemahlinnen, Sophia v. Münchhausen und Maria v. d. Schulenburg, die ebenfalls in der Kirche zu Calbe ruhen, lagen mindestens 150 Jahre unversehrt unter dem Gestühl der Kirche und wurden 1974 anläßlich einer Kirchenrenovierung freigelegt und aufgestellt.

Grabmäler von Sophia v. Alvensleben, geb. v. Münchhausen
(+1563 - links) und Maria v. Alvensleben, geb. v. d.
Schulenburg (+1581 - rechts), 2. und 3. Gemahlinnen von
Elias I. v. Alvensleben (+1569) in der Nikolaikirche in
Kalbe.Der linke Grabstein zeigt die Verstorbene neben
ihren Mann Elias I. Offenbar war dessen Planung, neben
seiner 2. Frau begraben zu werden. Er starb jedoch in
Rogätz und wurde dort beigesetzt.

Sophia war die Tochter des Hans v. Münchhausen auf Rehburg am Steinhuder Meer und der Katharina v. Kotze a. d. H. Groß Germersleben. Sie hatte drei Söhne und starb 1563 mit 34 Jahren. Gebhard XXV. v. Alvensleben erwähnt (in der Stemmatographie im 17. Jahrhundert) ihr nicht mehr vorhandenes Epitaph gegenüber der Kanzel in der Kirche zu Calbe. Die dritte überlebende Gemahlin von Elias I., Maria v. d. Schulenburg, Tochter Christophs auf Angern und der Anna v. Alvensleben a. d. H. Calbe, blieb kinderlos, lebte als Witwe auf der Burg Calbe und starb 1581.

Über die Söhne erster Ehe erfahren wir Einiges aus Grabreden des Predigers Johannes Sinapius zu Bismark, die in lateinischen Versen gehalten wurden. Der ältere, Busso, zog, man weiß nicht in welchen Krieg (funesta bella) und starb im Jünglingsalter, wahrscheinlich in der Fremde, an einer Krankheit. Auch den dritten, Achaz, trieb es von einem Feldzug in den anderen. Als Freiwilliger „auf eigene Kosten“ folgte er 1566 den Fahnen Kaiser Maximilians II. von Wien aus gegen die Türken nach Ungarn. Doch Sultan Selim zog sich zurück und im Herbst 1587 sehen wir ihn mit seinem Vetter Ludolf XI. von Heidelberg aus mit Johann Casimir von der Pfalz, der dem Prinzen von Conde ein Aufgebot von 3000 Mann zu Fuß und 7500 Reitern zuführte, in den zweiten Hugenottenkrieg nach Frankreich ziehen. Einige Monate nach Abschluss des Friedens von Longjumeau, am 4. Mai 1568, fiel Achaz durch einen Schuss aus dem Hinterhalt in Frankreich, „misere per insidias hostium trucidatus“.

Türkenkriege und Religionskämpfe, von denen wir hier zum ersten Mal hören, bedeuteten in diesem Zeitalter nicht weniger als früher die Kreuzzüge. Die drei Hugenottenkriege endeten 1570 mit dem Siege Condes und Colignys und erkämpften den französischen Protestanten das Zugeständnis bedingter Religionsfreiheit.

Gertraud, die älteste der Töchter Elias I., heiratete in erster Ehe den kursächsischen Rat Hans v. Schierstedt auf Görzke, in zweiter – 1565 - Johann v. Randow, Domherrn zu Magdeburg, wo sie als Witwe 1573 starb.

Anna vermählte sich mit Kurt v. Schierstedt auf Kochstedt, Magdalena Salome mit Albrecht v. Pentz, der 1581 in Calbe starb, und dessen kunstvolles Denkmal dort die Nikolaikirche schmückt. Sein Vater hatte als spanischer Oberst Reichtümer erworben. Die jüngste, Margaretha, starb um 1576 als Braut Georgs v. dem Knesebeck auf Langenapel bei Salzwedel. Von den drei Söhnen des Elias und der Sophia v. Münchhausen erbten (anteilig) Albrecht IX. Rogätz, Hans Clamor Calbe und Ludolf XII. Erxleben.





Ludolf X. (1511–1596)

Ludolf X. v. Alvensleben (1511-1596) Ludolf, der älteste Sohn Gebhards XVII. auf Calbe und Hundisburg, Pfandherr zu Alvensleben und Hauptmann zu Wolmirstedt, zog nach Beendigung seiner Studien im Gefolge des Grafen Hoyer von Mansfeld in den Krieg, den Kaiser Karl V. 1532 gegen die Türken führte. Den Befehl über die Truppen des ober- und niedersächsischen Kreises, zu denen die Mansfelder gehörten, führte der spätere Kurfürst Joachim II. von Brandenburg. 1533 ging Ludolf an den Hof Kardinal Albrechts und wurde später, gegen seinen Willen, auf „dringende Verwendung“ Kurfürst Joachims I von Brandenburg erzbischöflicher Magdeburgischer Geheimer Kammerrat und Hofmeister.

In den Jahren 1558–1563 lebte Ludolf ganz am Hof Erzbischof Siegmunds, sonst auf seinem Hauptsitz Hundisburg. Regelmaßig bereiste er die Magdeburgischen und Halberstädtischen Ämter. Es gelang ihm, die Verwaltung der landesfürstlichen Einkünfte in den beiden Hochstiften „in gut Ordnung“ zu bringen. Nach Siegmunds Tode legte Ludolf den Hofdienst nieder, übernahm aber noch eine Magdeburgische Landratsstelle und von Zeit zu Zeit besondere Aufträge in Staatsangelegenheiten, bis 1592.

„Seine wissenschaftlichen Beschäftigungen hatte vorzüglich die Genealogie fürstlicher und adliger Geschlechter zum Gegenstande und seine Arbeiten füllen mehrere Bände, welche noch jetzt (1820) als Denkmäler seiner Kenntnisse und seines Fleißes aufbewahrt werden“. Zur Geschichte seiner Familie verfasste Ludolf 1589 zwei Aufsätze, einen über die Schicksale der Roten Linie, soweit er sie selbst erlebt hatte, und einen zweiten über das Haus Calbe. Wohlbrück benutzte noch Abschriften im Hundisburger Archiv, die Originale waren damals schon verschwunden, und auch die Kopien sind nicht wieder aufgetaucht. Ludolf X. hat sich stets nur vorübergehend in Calbe aufgehalten. Durch Erbschaften und Tausch erhielt er außer Teilen von Calbe mit Groß Engersen, Plathe, Badingen und dem Roten Krug bei Zichtau, ganz Hundisburg und Randau, während ihm die Pfandschaft an Alvensleben, die Einkünfte aus Calvörde, ferner Satuelle und Lübberitz mit Joachim I. gemeinsam gehörten. Dazu erwarb er das Vorwerk in Calbe, die Pfandschaft des Schlosses Unseburg bei Staßfurt, die des Schlosses Langenstein bei Halberstadt, einer bischöflichen Hauptresidenz, ferner einen Freihof in Dreileben in der Börde, den er später gegen das Gut Glöthe vertauschte, und vergrößerte durch Zukauf seine sämtlichen Besitzungen. Seine wichtigste Erwerbung war die der Herrschaft Neugattersleben an der Bode im Jahre 1573, auf der sein Hauptstamm heute noch blüht.

Schloss Neugattersleben nach 1650

Ludolf hat sein Hauswesen mit musterhafter Wirtlichkeit und Erfolg geführt. Seine fünf Töchter, die er mit den reichsten Edelleuten der Umgebung vermählte, wurden mit ansehnlicher Mitgift und Ausstattung versehen. Daneben hinterließ er ein Allodialvermögen von 150.000 Gulden. Der Vater, Gebhard XVII., hatte den Reichtum der Söhne begründet.

In Hundisburg hat Ludolf X. fast das ganze Schloss neu gebaut, einen Flügel zusammen mit Joachim I., mit dem er gemeinsam die ganze, damals baufällige Burg Alvensleben erneuerte. Neu errichtete er einen Teil der Burg Langenstein, in Neugattersleben baute er Schlosskapelle und Burgmühle, in Glöthe das Wohnhaus, in Calbe das Vorwerk, in Hundisburg vergrößerte er 1587 die Kirche. Dort und in Neugattersleben begründete er Hospitäler, in Hundisburg 1560 auch eine Schule, „deren Rektor stets ein Literatus war“. Sein prächtiges Stadthaus am Breiten Weg zu Magdeburg wurde erst im 20. Jahrhundert abgerissen. Nur wenige seiner Schöpfungen sind auf unsere Tage gekommen.

Die Erwerbung Ludolfs X. bezeugen eine deutliche Rückwendung des Geschlechts zu den guten Böden seines Ursprungslandes. Die kolonisatorische Aufgabe der Burgherren von Calbe war in der Altmark, im Osten und Norden erfüllt, die Rolle fast unumschränkter Landesherren ausgespielt. Nun wandte man sich Gebieten mit reicher Kultur und größeren Erwerbsmöglichkeiten zu. Die Patriarchen jener Generation bemühten sich, Verhältnisse zu schaffen, die ihre Erben von den unglücklichen Besitzteilungen, wie sie in Calbe weiter üblich blieben, unabhängig machten.

Ludolf X. starb am 11. April 1596 zu Hundisburg im Alter von 85 Jahren. Er hinterließ 60 lebende Nachkommen und wurde in der Hundisburger Dorfkirche beigesetzt. Sein Epitaph mit den lebensgroßen Gestalten seiner Familie in Marmor, ein Werk Jürgen Röttgers in Braunschweig, ist eines der edelsten des Magdeburger Landes. Seine Gemahlin, Bartha v. Bartensleben a. d. H. Wolfsburg, ging ihm 1587 im Tode voran.

Joachim I. (1514–1588)

Joachim I. v. Alvensleben (1514-1588)

Bischof Busso II., der ihn - wie es heißt - zu seinem Nachfolger ausersehen hatte, überwachte seine Erziehung und Ausbildung an Höfen und Universitäten in Deutschland, Italien und Frankreich. In Wittenberg geriet er unter Luthers Einfluss, doch erst nach dem Tode Kardinal Albrechts, dessen Hofrat er war, trat er 1547 öffentlich über, stellte sich in den Dienst der Reformation und machte sich um die Neuregelung in kirchlichen Dingen, des Schulwesens und der Caritas im Lande verdient. Die Auflösung der alten Kirchenordnung brachte für Grundherren und Patrone eine Fülle neuer Pflichten und Aufgaben, die Joachim vorbildlich in Angriff nahm. Von der Entscheidung der Patrone hing es ab, welchen Weg die Gemeinden einschlügen.

Die Aufgabe des katholischen Bekenntnisses bedeutete den schwersten Bruch mit Geschichte und Tradition, den Verlust der Grablege in Klöstern, unter hohen Opfern auf ewige Zeiten erkauft, des Anspruchs auf geistliche Ämter, die Trennung vom Kaiserhaus und dem Zentrum der Reichspolitik.


1556 teilte Joachim mit Ludolf X. und übernahm die Hälfte der Calbeschen Güter, ein Drittel von Erxleben, und ganz Eichenbarleben. Von seinem Hauptwohnsitz Erxleben aus blieb Joachim als Rat des Kurfürsten Joachim II. v. Brandenburg und des Herzogs Julius von Braunschweig tätig.

Um Glaubensstreitigkeiten unter den Protestanten beizulegen und willkürlicher Auslegung der Heiligen Schrift vorzubeugen, stellte Joachim ein „Glaubensbekenntnis“ zusammen, das er von den berufensten Theologen bestätigen ließ. 1577 setzte er sich in Magdeburg für die Einführung der Konkordienformel im Erzstift ein.

Seltsam jene Mischung von Humanismus und leidenschaftlicher Frömmigkeit, von Begeisterung für antike Klassiker und zugleich für Theologie in den führenden Köpfen dieser Generation! Einen Bildungsdrang, der unersättlich das gesamte Geisteserbe aller Zeiten zu erraffen suchte, Durst nach Wissen und Erkenntnis bei höchster Präzision in der Durchdringung des Stoffes – das finden wir bei Joachim I. Noch im hohen Alter las er die Werke des Plato und Aristoteles und beschrieb seine Exemplare auf fast allen Blättern mit Anmerkungen. Er gründete Bibliotheken, die in allen Generationen vermehrt, sich heute noch am gleichen Ort befindet, und schmückte sein Schlafgemach mit Sinnsprüchen Senecas, wie: „Vita sine litteris mors est et vivi himinis sepultura“. In seinem Auftrag schrieb Cyriakus Edinus, der gelehrte Hofmeister seiner Söhne, eine Alvenschlebensche Geschichte in Alexandrinern. Erxleben und Calbe verschönte er durch Kunstwerke. Seine Grabschrift zu Erxleben nannte ihn „miraculum Saxoniae“. Mit dem Triptychon von 1564, das ihn mit seinen beiden Gemahlinnen darstellt, beginnt eine Bilderreihe aller Generationen bis zum lebenden Geschlecht.

Votivtafel für Kunigunde v. Münchhausen - unten
Joachim I. mit seinen drei Frauen und 19 Kindern
Anna v. Bartensleben (links) und Kunigunde v. Münch-
hausen (rechts), 1. und 2. Gemahlin von Joachim I. v.
Alvensleben im Triptychon von 1564, gemalt von Wolf
Hammer aus der der Schongauer Schule.
Grabstein für Kunigunde v. Münchhausen

Joachims Gemahlinnen waren Anna v. Bartensleben a. d. H. Wolfsburg, Kunigunde v. Münchhausen a. d. H. Rehburg und Margaretha v. d. Asseburg vom Falkenstein im Harz. Seine erste Frau Anna starb im Kindbett.

Kunigunde, die zweite, starb am 3. Dezember 1565, 31 Jahre alt, an der Pest auf der Burg Calbe, wohin sie vor der Krankheit von Erxleben aus geflohen war, und wurde in der Nikolaikirche begraben. Der Grabstein zeigt sie mit ihrem Mann, der Vorsorge getroffen hatte, neben ihr begraben zu werden, in Wirklichkeit aber 1588 in der Schlosskapelle zu Erxleben beigesetzt wurde. Außerdem wurde ihr eine Votivtafel – gemalt 1566 von Wolf Hammer aus der Schongauer Schule - gewidmet, die wegen eines Kirchenbrandes von Kalbe zunächst nach Zichtau, später nach Erxleben kam und noch erhalten ist. Es zeigt im oberen Teil die Kreuzigungsszene und unten Joachim I. mit seinen drei Frauen und neunzehn Kindern.

Die jüngeren Brüder fanden in jungen Jahren in der Fremde den Tod. Franz (W.104) war 1542 Hofjunker des Kurfürsten von Brandenburg, trat aber bald darauf in den Dienst des Kaisers und zog nach Frankreich ins Feld. Vom Pferde stürzend, ertrank er, vermutlich 1544, beim kaiserlichen Heer in einem Fluss in der Champagne.

Busso XI., Sohn Ludolfs VII. auf Calbe und Zichtau, war in den Jahren 1530–1534 unter der Regierung Bischof Bussos II. Domherr zu Havelberg. (W.106). Erasmus (W.108), Bruder des Vorigen, starb 1553 unvermählt, offenbar im Ausland. Er besaß Teile von Calbe, Berge und Hundisburg.

Ludolf IX. (W.107, 1510-1562), der bedeutendeste unter den Söhnen Ludolfs VII., kämpfte mit 19 Jahren im Reichsheere, als es 1529 die Türken vor Wien zurückschlug. 1542 zog er mit Kurfürst Joachim II. in Ungarn nochmals gegen die Türken zu Felde. Von seinem Vater erbte er 1530 Zichtau, Plathe, Groß Engersen und den väterlichen Anteil an Calbe. Als Kurbrandenburgischer Rat übernahm er 1544 die Landesburg Salzwedel als Pfandbesitz, womit die Amtshauptmannschaft über die Vogtei Salzwedel verbunden war. Beides ging nach seinem Tode 1562 an Günzel v. Bartensleben über. Ludolf bewohnte seitdem abwechselnd die Burgen zu Salzwedel und Calbe.

Er war ein außergewöhnlich wohlhabender Mann. Den von Bischof Busso II. ererbten Anteil an Hundisburg überließ er den Söhnen Gebhards XVII. Von den Gütern der ausgestorbenen Roten Linie übernahm er 1554 Letzlingen, das Miester Gericht, Miesterhorst, Potzehne, Zichau, Jerchel, Wannefeld, Jeseritz, Röxförde, Holzungen der Letzlinger Heide und am Drömling, sowie eine Forderung an den Kurfürsten über 1 000 Gulden. Da die Neubelehnung mit Letzlingen verwehrt wurde, verkaufte er unter Zwang Letzlingen mit dem Jagdhofe, Forsten und den Feldmarken Schönfeld und Wittewenden dem Kurprinzen Johann Georg für 3.000 Thaler, der das Haus der Roten Alvensleben zum Kurfürstlichen Jagdschloss ausbaute.

Jagdschloss Letzlingen um 1600
Rekonstruktionszeichnung von Anco Wigboldus

Die auf die Forstämter Letzlingen und Jävenitz entfallenen Anteile der Gardelegener Heide musste Valentin v. Alvensleben auf Gardelegen und Erxleben hergeben. Die zu den Herrschaften Rogätz, Erxleben und Hundisburg gehörenden Waldgebiete wurden in den Forstämtern Colbitz und Planken zusammengefasst, während das Forstamt Burgstall den enteigneten Besitz der Bismark, Lüderitz und Schulenburg-Angern vereinigte.

Grabstein von Ludolf IX v. Alvensleben
(+1562) Nikolaikirche Calbe
Grabstein von Anna v. d. Schulenburg, geb. v.Alvens-
leben, gestorben etwa 1585 im Kindbett,
Nikolaikirche Calbe

Ludolf IX. wurde in der Nikolaikirche zu Calbe beigesetzt, wo sein prächtiger Grabstein noch vorhanden ist. „Man sieht, dass er rotes Haar und seinen roten Bart hatte“ sagt Wohlbrück, was auf Resten farbiger Fassung hindeutet, die heute verschwunden sind.

Ludolfs erste Gemahlin war Godela v. Bülow, gest. 1555, Tochter des Clemens auf Wehningen, Gudow und Hitzacker (in Lauenburg und Lüneburg) und der Anna v. Maltzahn-Penzlin. Die zweite: Maria v. Veltheim, gest. 1575, eine Tochter des Stiftshauptmannes zu Halberstadt Achaz v. Veltheim auf Harbke, Aderstedt und Derenburg und der Adelheid v. Schwicheld.

Mit Ludolfs IX. einzigem überlebendem Sohn, Ludolf XI. dem Roten, starb der Mannesstamm des Obermarschalls Busso aus. Die älteste Tochter, Anna vermählte sich 1569 mit Heinrich dem Reichen v. d. Asseburg auf Falkenstein, Hinnenburg (im Hochstift Paderborn), Beyernaumburg, Wallhausen, Ampfurt, Schermke, Eggenstedt und in zweiter Ehe mit Dietrich v. d. Schulenburg, kurbrandenburgischer Rat und Landeshauptmann der Altmark auf Beetzendorf und Apenburg, an dessen Seite sie um 1585 im Kindbett starb, worauf sie zu Calbe (in der Nikolaikirche) beerdigt wurde. Die jüngste Tochter, Armgard, heiratete Georg v. Bismark.

Gebhard XX. (W.105) studierte 1540 in Wittenberg, zog unter den Fahnen Kaiser Ferdinands gegen die Türken unter Sultan Soliman nach Ungarn ins Feld und geriet in türkische Gefangenschaft. Seine Landsleute lösten ihn mit 1600 Thalern, die sie untereinander aufbrachten, wieder aus, doch Gebhard starb am Tage, da er die Freiheit zurückerhielt, zu Comorra, wie es bei Edinus heißt, an empfangenem Gift.


mit freundlicher Genehmigung, entnommen der Chronik "Die Alvensleben in Kalbe - 1324-1945" von Dr. Udo v. Alvensleben-Wittenmoor verfasst 1920-1960 bearbeitet von Prof. Dr. Reimar v. Alvensleben

"1"
Hermann Kuhr: Die Reformation im Raum Wolfsburg. Beiträge und zeitgenössische Texte zur Reformationsgeschichte unter Mitarbeit von Dr. K.-W. von Wintzingerode. Texte zur Geschichte Wolfsburgs. Band 12 (1983), S. 49.
"2"
S.W. Wohlbrück, Band II, S.325-327

   
  
 

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